Insolvenzverfahren
In einem Insolvenzverfahren erlangt der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung von seinen Schulden. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung i. S. von § 302 InsO.
In einem Insolvenzverfahren erlangt der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung von seinen Schulden. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung i. S. von § 302 InsO.
DISKRIMINIERUNG EINER SCHWANGEREN DURCH KÜNDIGUNG TROTZ KENNTNIS DER SCHWANGERSCHAFT.Wird einer schwangeren Arbeitnehmerin, für die der besondere Kündigungsschutz des § 9 MuSchG und aus medizinischen Gründen zudem ein Beschäftigungsverbot besteht, gleichwohl gekündigt, steht der Arbeitnehmerin ein …