BGH-Urteil: Sparkassen-Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam – Rückforderung möglich
Kunden von Sparkassen, Volksbanken und anderen Kreditinstituten können gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az.: