Klages und Kollegen eGbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

RECHTSANWÄLTE UND STEUERBERATER UNTER EINEM DACH IN OSNABRÜCK

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Wirtschaftsstrafrecht
Bau- und Architektenrecht
Mietrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Erbrecht – Vorsorge und Testament: Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Die Diagnose einer die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (Bspw. Demenz) oder ein plötzlich eintretendes Ereignis (Bspw. Unfall) bringt neben gesundheitlichen Herausforderungen auch viele rechtliche Fragestellungen mit sich, die nicht ignoriert werden sollten. Viele Betroffene verspüren den Wunsch, ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor sie aufgrund der Krankheit oder ein plötzlich auftretendes, Lebensveränderndes Ereignis ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Dabei kommen Fragen auf Fragen wie: Wer soll die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Wer soll das Erbe antreten? Welche medizinischen Maßnahmen möchte man am Lebensende ergreifen oder ablehnen? Wie kann ich eine rechtssichere Regelung entwerfen, die meinen Wünschen entspricht? Die Beantwortung dieser Fragen und die rechtliche Vorsorge können nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Angehörige und Freunde

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Steuerersparnis durch Bildung einer § 6b Einkommenssteuergesetz (EStG) Rücklage

Was ist die § 6b EStG Rücklage? Die § 6b EStG Rücklage ist eine spezielle steuerliche Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, aus dem Verkauf bestimmter betrieblicher Wirtschaftsgüter (dem sogenannten Aufdecken stiller Reserven) eine steuerliche Rücklage zu bilden. Dabei mindert die Rücklage den steuerpflichtigen Gewinn und kann somit zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Aus diesem Grund ist die § 6b EStG-Rücklage eine durchaus interessante Option für Unternehmen, um die steuerliche Belastung bei der Veräußerung von betrieblichen Wirtschaftsgütern zu reduzieren bzw. hinauszuzögern und somit die Liquidität des Unternehmens zu verbessern. Welche Vorteile bietet die Bildung einer § 6b EStG Rücklage? Die Bildung einer § 6b EStG Rücklage bietet verschiedene steuerliche Vorteile für Unternehmen. Diese bestehen unter anderem in: Gewinnminderung Zum einen erfolgt durch die Bildung einer 6b EStG

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net