Klages und Kollegen GbR

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Immer mehr Banken gehen aktuell aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB dazu über, diese Zinsen an die eigenen Kunden weiter zu reichen. Rechtlich ist diese Frage bislang noch nicht durch Gerichte geklärt worden.

In der Literatur wird überwiegend jedoch davon ausgegangen, dass im Rahmen bestehender Einlageverträge Banken keine Negativzinsen verlangen können. Durch eine solche Vereinbarung wird gegen das gesetzliche Leitbild verstoßen. Daher können negative Zinsen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden. Kunden haben entsprechende Rückforderungsansprüche gegen die eigene Bank.