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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen erlischt zum 21.06.2016

Der Gesetzgeber hat die Möglich­keit des Widerrufs bei Verbraucher­darlehens­verträgen nunmehr bis zum 21.06.2016 befristet. Verbrau­cher die bis zum 11.06.2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, haben bis dahin letztmalig die Möglichkeit, von ihrem Wider­rufs­recht Gebrauch zu machen.

Durch den Widerruf des Verbrau­chers wird es möglich, dass dieser von dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau profitiert. Der Verbrau­cher ist an seinen ursprünglichen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden und kann sich zu den aktuell gültigen Zinsen neu finan­zieren. Bereits gezahlte Vorfällig­keitsentgelte können zurückge­fordert werden. Rechtschutzversicherungen treten in diesen Fällen insbesondere dann ein, wenn es sich um die Finanzierung einer selbst genutzten Bestandsimmobilie handelt. Wenn Sie eine Prüfung Ihres Darlehens­vertrages wünschen, rufen Sie uns einfach an. Gerne klären wir auch, ob Ihre Versicherung eine Deckungs­zusage erteilt.

Verfasser: Hendrik Spielvogel