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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Insolvenzverfahren

In einem Insolvenzverfahren erlangt der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung von seinen Schulden. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung i. S. von § 302 InsO. Problematisch ist für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubten Handlung (Betrug, Beitragsvorenthaltung etc.), wie konkret er die Forderung darstellen muss, damit sie als solche in die Insolvenztabelle eingetragen und dort gegebenenfalls nach Widerspruch des Schuldners durch Urteil anerkannt und festgestellt wird. Dazu in einem aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH): Der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung muss in der Anmeldung zur Insolvenztabelle so beschrieben und in tatsächlicher Hinsicht so detailliert dargestellt werden, dass der Schuldner zweifelsfrei erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird. Einer schlüssigen Darlegung des Delikttatbestandes bedarf es nicht. (BGH Urteil vom 09.01.2014, AZ.: IX ZR 103/13).

Verfasser: Hendrik Spielvogel