Klages und Kollegen eGbR

Baurecht: grundsätzlich kein Kostenvorschuss vor Abnahme

Der Kostenvorschuss im Baurecht schützt Bauherren vor finanziellen Risiken bei Baumängeln. Nach § 637 Abs. 3 BGB können die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung bereits im Voraus verlangt werden – in der Regel nach Abnahme des Werkes. Fachanwalt Nils Gerloff unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher und effektiv durchzusetzen.

BGH-Urteil: Sparkassen-Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam – Rückforderung möglich

Kunden von Sparkassen, Volksbanken und anderen Kreditinstituten können gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 22/24) eine weit verbreitete Vertragsklausel in Immobilienkrediten für unzureichend erklärt. Worum geht es? Wer eine mit Kredit finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft, muss in vielen Fällen […]

Urteil zum Darlehensvertrag und Schufa-Eintrag

Der Fall: In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Osnabrück ging es um einen Streit über die Rückzahlung eines Ratenkredits sowie um Schufa-Einträge, die daraus resultierten. Die Klägerin hatte im Oktober 2022 einen Kreditvertrag über ca. 16.000 € abgeschlossen, wobei der unser Mandant bestritt, diesen selbst unterzeichnet zu haben. Zwar wurde ein Darlehen über einen […]

Weiterhin hohe Anforderungen an die Ablehnung eines Teilzeitantrages durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sollten sich unter Beachtung dieser Rechtsprechung mithin nicht vorschnell von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung „abspeisen“ lassen, die betrieblichen Abläufe erlaubten keine Teilzeittätigkeit.

Arbeitgeber, die Teilzeitanträge von Mitarbeitern ablehnen wollen, sind auf der anderen Seite gut beraten, ihre Ablehnung hinreichend zu begründen und ein ausgereiftes Organisationskonzept darzustellen, welches – möglichst aufgrund fremdbestimmter Faktoren – die Vollzeittätigkeit der Mitarbeiterin erfordert. Hierfür trägt der Arbeitgebers sodann auch die Beweislast.

Entscheidungen zur Restschuldbefreiung und ihre Folgen

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sind immer wieder Gegenstand unserer Tätigkeit. Für alle Beteiligten hängt von diesen viel ab. Für den Gläubiger ist der Antrag die letzte Chance, doch noch eine erhebliche Befriedigung zu erhalten. Für den Schuldner ist zu befürchten, dass zunächst alle Schulden bestehen bleiben und für mehrere Jahre kein neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Nach einer Versagung gibt es regelmäßig Sperrfristen.