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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Erfolgreiche Vertretung eines Bankkunden vor dem LG Osnabrück bei der Spezialkammer für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir freuen uns, heute von einem Fall aus unserer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berichten zu können, bei dem wir einen Bankkunden erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück vertreten haben. Der Fall dreht sich um unberechtigte Abbuchungen in Höhe von insgesamt 29.638,58 € von Juli 2019 bis März 2020 über die Kreditkarte unseres Mandanten.

Der Hintergrund

Unser Mandant wurde ab Mitte des Jahres 2019 mit unberechtigten Abbuchungen von seinem Konto konfrontiert, die anfangs unbemerkt blieben. Als er die Transaktionen schließlich bemerkte, handelte er und monierte die unrechtmäßigen Abbuchungen im März 2020. Die Bank reagierte prompt und erstattete einen Teilbetrag in Höhe von 21.403,85 € zurück. Dennoch blieben immer noch 8.234,73 € offen, die unser Mandant zu Recht zurückforderte.

Der Rechtsweg

Um die weiterhin ausstehende Summe von 8.234,73 € zurückzuerhalten, entschied sich unser Mandant, rechtliche Schritte einzuleiten. Er wandte sich an unsere Kanzlei, da er einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht suchte. Nachdem die Ansprüche gegen die Bank zunächst außergerichtlich erfolglos geltend gemacht wurden, erhoben wir Klage.

Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück

Der Rechtsstreit erstreckte sich über einen gewissen Zeitraum und führte schließlich zur Verhandlung vor dem Landgericht Osnabrück. Das Gericht hörte insbesondere den Kontoinhaber an, der nachweislich nicht über seine Kreditkarte verfügt hatte. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Falls entschied das Landgericht Osnabrück, dass weitere 7.315,73 € an unseren Mandanten zu erstatten sind. Das Gericht sprach ihm diesen Betrag zu, und die Bank wurde verpflichtet, ihn umgehend dem Konto gutzuschreiben.

Unsere Botschaft

Trotz der Vorwürfe der gegnerischen Kanzlei, die zahlreiche Banken vertritt, konnten wir erfolgreich nachweisen, dass unser Mandant nicht grob fahrlässig gehandelt hatte und keinen Schaden verursacht hatte. Als Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei setzen wir uns für die Belange unserer Mandanten ein und stehen ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Wenn auch Sie rechtliche Herausforderungen, insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht, bewältigen müssen oder Unterstützung in einem Rechtsstreit benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Im Bank- und Kapitalmarktrecht betreut Sie Hendrik Spielvogel (https://www.klages-kollegen.de/team/hendrik-spielvogel/).