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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Erfolgreiche Vertretung eines Gläubigers im Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung versagt

In diesem Artikel möchten wir Ihnen von einem bemerkenswerten Fall berichten, in dem unsere Kanzlei einen Gläubiger erfolgreich im Insolvenzverfahren vertreten hat. Im Zentrum stand ein Schuldner, dem aufgrund unseres Antrags die Restschuldbefreiung gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) versagt wurde.

Restschuldbefreiung – eine kritische Situation

Der Schuldner befand sich in einer Insolvenz und strebte eine Restschuldbefreiung an. Eine Chance, durch die Befreiung von Schulden einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Jedoch gab es erhebliche Bedenken bezüglich seines Verhaltens in Bezug auf seine Erwerbstätigkeit, die unsere Kanzlei im Auftrag des Gläubigers sorgfältig prüfte.

Der Fall – eine genaue Analyse

Während des Insolvenzverfahrens kam ans Licht, dass der Schuldner längere Zeit angeblich arbeitsunfähig erkrankt war. Zugegeben, eine solche Erkrankung kann durchaus eine Einschränkung für die Erwerbstätigkeit darstellen. Doch die Versagung der Restschuldbefreiung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In diesem Fall versäumte der Schuldner jedoch, angemessene Schritte zu unternehmen, um sich nach seiner Genesung wieder für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Er hat seinen eigenen Vortrag nicht einmal glaubhaft gemacht.

Unsere Vertretung – Lösungsorientiert 

Der Stellungnahme des Schuldners mangelte es schon daran, dass seine eigene Einlassung höchst pauschal und ohne jede Glaubhaftmachung erfolgte. Unterlagen reichte der Schuldner nicht ein. Die Ausführungen blieben insgesamt äußerst vage. Dies wurde gegenüber dem Gericht aufgezeigt.

Erfolgreicher Ausgang – Gerechtigkeit für den Gläubiger

Dem Vorgehen unserer Kanzlei folgte das Insolvenzgericht und entschied, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, da er nicht den gesetzlichen Obliegenheiten gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachgekommen war. Der Gläubiger erhielt somit die Möglichkeit, seine Forderungen weiterhin geltend zu machen und eine gerechte Entschädigung für die erlittenen finanziellen Einbußen zu erhalten.

Rechtsanwalt- und Steuerberaterkanzlei Klages und Kollegen GbR – Ihre zuverlässigen Partner

Dieser Fall unterstreicht, wie bedeutend es ist, im Insolvenzverfahren kompetente Rechtsberatung an seiner Seite zu haben. Nur durch eine sorgfältige Prüfung der Sachlage und eine überlegte Vorgehensweise kann das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden.

Unser Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern steht Ihnen in solchen Angelegenheiten gerne zur Seite. Wir setzen uns mit Hingabe für Ihre Interessen ein und finden die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation. Im Insolvenzrecht beraten Sie Axel Klages (https://www.klages-kollegen.de/team/axel-klages/) und Hendrik Spielvogel (https://www.klages-kollegen.de/team/hendrik-spielvogel/).

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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen. Klages und Kollegen GbR freut sich darauf, Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite zu stehen.

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