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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Phishing und Skimming – Wer haftet?

Gerade im Internet entwickeln Betrüger immer neue Geschäftsmodelle, um andere Menschen um ihr Geld zu betrügen. Phishing bedeutet hierbei das „angeln“ nach Kundendaten beispielsweise über vermeintliche E-Mails oder SMS der eigenen Hausbank. Teilweise werden hierbei Trojaner eingesetzt. Beim Skimming werden Kundendaten z. B. ausgespäht über manipulierte Bankautomaten.

Soweit der Kunde nicht selbst über sein Konto verfügt, sondern vielmehr die Täter über die ausgespähten und erschlichenen Daten über sein Konto verfügen, bestehen gute Chancen, Geld von der Bank erstattet zu bekommen.

Die Bank kann sich gegen die Ansprüche des eigenen Kunden nur mit eigenen Schadensersatzansprüchen wehren, wenn der Kunde grob fahrlässig die eigenen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Insoweit ist jedoch festzustellen, dass die Phishing-Mails der Betrüger immer besser werden. Die hohe Hürde der groben Fahrlässigkeit muss dann jeweils im Einzelfall von der Bank bewiesen.

Früher sind diese Mails durch schlechte Grammatik und mannigfache Rechtschreibfehler sofort aufgefallen. Heutzutage sind diese Mails oft sehr authentisch und gaukeln dem Kunden einen dringenden Handlungsbedarf vor. Dann wird man auf eine Homepage weitergeleitet, die der der Bank sehr ähnlich sieht. Sobald dort die Daten eingegeben werden, haben die Täter die Login-Daten für das Banking.

Wenn der Kunde tatsächlich selbst etwaige Überweisungen freigibt, haftet die Bank nur, wenn sie die Täuschung des eigenen Kunden erkennen konnte. Die Hürde für eine Haftung der Bank liegt also viel höher und ist nur in Ausnahmefällen zu begründen.

In jedem Fall sollte kurzfristig rechtlicher Rat hinzugezogen werden, da Ausschlussfristen gewahrt werden müssen. Die eigene Bank ist immer unverzüglich zu informieren bei einem Betrugsverdacht. Wenn Sie Opfer einer Phishing- oder Skimming-Attacke geworden sind, sprechen Sie uns gerne an.

 

Verfasser: Hendrik Spielvogel