Klages und Kollegen GbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Obsiegendes Urteil im Bankrecht!

Unsere Kanzlei wurde 2022 von Erben mandatiert, denen die Auszahlung aus einem Depot des Erblassers verweigert worden war. Der Bank war eine Sterbeurkunde sowie ein Personalausweis der Erben in Kopie übermittelt worden. Die Erben verlangten den Verkauf aller Wertpapiere, die Abrechnung des Depots und die Auszahlung des Geldes.

Die Bank forderte daraufhin eine amtlich beglaubigte Kopie des Testaments oder des Erbvertrages.

Einen Erbvertrag oder ein Testament gab es nicht. Dies wurde der Bank kommuniziert. Ein Erbschein in Kopie wurde übermittelt. Zur Identifizierung wurde ein Postidentverfahren durchgeführt. Gleichwohl verweigerte die Bank die Auszahlung und forderte den Erbschein im Original.

Sodann wurde der Bank notariell beglaubigte Kopie des Erbscheins zur Verfügung gestellt. Das Original wollten die Erben – zu Recht – nicht aus der Hand geben. Als die Bank die Auszahlung weiterhin verweigerte, wurde die Kanzlei Klages und Kollegen GbR eingeschaltet.

Die Aufforderung zum Verkauf der Wertpapiere und zur Auskehr des Erlöses wurde wiederholt. Darüber hinaus wurde Schadensersatz gegenüber der Bank geltend gemacht, da seit der ersten Aufforderung der Mandanten Wertverluste in Höhe von einigen tausend Euro eingetreten waren. Die Bank blieb bei der eigenen Auffassung und verlangte das Original des Erbscheins.

Klageweise wurde dann der Veräußerungserlös von den Wertpapieren sowie die Kursdifferenz seit der ersten Aufforderung geltend gemacht. Außerdem wurde die Bank auf die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch genommen.

Die Bank reagierte darauf mit einem Anerkenntnis, so dass die Mandanten den gesamtem Wert des Depots zuzüglich Zinsen erstattet bekommen haben. Die Bank trägt alle Kosten des Rechtsstreits.

Sollten Sie vergleichbare Probleme mit Ihrer Bank haben, sprechen Sie uns gerne an.