BGH-Entscheidung zu echtem Factoring und Wissenszurechnung im Kontext des Insolvenzrechts
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.05.2023, wirft einen Blick auf die Wissenszurechnung im Zusammenhang mit echtem Factoring im Insolvenzrecht. Das Urteil (Az. IX ZR 116/21) befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit sich ein Factor (Forderungskäufer) das Wissen des Forderungsverkäufers in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurechnen lassen muss. Eine kurze Analyse dieser Entscheidung und was diese für die Praxis bedeutet: Sachverhalt Der Fall dreht sich um das Insolvenzverfahren der T-GmbH, einem Unternehmen im Bereich Räucherfischproduktion. Die AG, ein Mittelstandsfinanzierer, schloss einen Factoringvertrag mit der Beklagten, die sich verpflichtete, künftige Forderungen anzukaufen. Die Frage der Wissenszurechnung entstand, als die AG eine Forderung der T-GmbH an die Beklagte abtrat, der Kunde zunächst zahlte und über das Vermögen des Kunden später das Insolvenzverfahren eröffnet