Klages und Kollegen GbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

AKTUELLES

Cannabis-Legalisierung und der Straßenverkehr

Viele Menschen wollen es noch nicht zugeben, sie scheuen sich vor einer vermeintlichen Stigmatisierung. Beobachtet man das Mediengeschehen der letzten Monate wird aber nur allzu schnell deutlich, aktueller Hit unter den Zukunftsthemen ist „Cannabis“. Und auch wenn sich für die Bundesregierung zwischenzeitlich erhebliche Rechtsprobleme auf dem Weg zur Freigabe stellen, klar ist, die Legalisierung soll kommen. Noch besteht Uneinigkeit über die Details eines kontrollierten Cannabis-Verkaufs an private Konsument*innen. Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt jedoch verboten. Die noch zu entscheidende Frage ist, bis zu welchen Grenzwerten. Die für den Konsum von Alkohol geltenden Promillegrenzen dürften den meisten Autofahrer*innen bekannt sein. Rechtsfolgen ergeben sich zunächst bei 0,3; 0,5 und 1,1 Promille. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmer*innen des Straßenverkehrs wird einschätzen können, wie viel sie trinken dürfen,

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Darlehensnehmer oder doch nicht???

Häufig kommt es in der Praxis vor, dass in einem Darlehensvertrag mehrere Darlehensnehmer aufgeführt werden, selbst wenn das Darlehen nur einem der beiden Darlehensnehmer finanziell zu Gute kommt. Häufig handelt es sich hierbei um Eheleute oder Lebensgefährten. Spätestens wenn diese Beziehung nicht mehr besteht, stellt sich die Frage, wie mit dem Vertrag zu verfahren ist. Abgrenzung Der Bundesgerichtshof grenzt ab, ob es sich um einen mit Darlehensnehmer oder um einen bloß Mithaftenden handelt. Der Bundesgerichtshof führt in einem Urteil aus November 2000 aus, dass auch ein geringfügiges eigenes Interesse an einer neuen Darlehensgewährung über 47.000 DM nicht zu einem nennenswerten Mitbestimmungsrecht des Ehegatten führt, wenn ca. 9.000 DM zu eigenen Gunsten umgeschuldet werden. Der weit überwiegende Teil diene ausschließlich dem anderen Ehegatten, der somit alleiniger

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BGH verpflichtet Betriebsschließungsversicherung zum Schadensersatz infolge Betriebsschließungen im 2. Corona-Lockdown

Ausgangslage Mit Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) noch Schadensersatzansprüche eines Betriebsinhabers gegen dessen Betriebsschließungsversicherung infolge einer Corona bedingten Betriebsschließung abgelehnt. Die in dieser Entscheidung zu beurteilenden Versicherungsbedingungen enthielten eine namentliche Aufzählung der versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger, in der die Krankheit COVID-19 und der Krankheitserreger SARS-CoV-2 gerade nicht genannt waren. Neuerung durch neue Entscheidung des BGH Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az. IV ZR 465/21) hat der BGH nunmehr aber über den Versicherungsschutz aus einem Versicherungsvertrag entschieden, dem die „Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe (BBSG 19)“ zugrunde lagen. Als versicherte meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind allerdings nur abstrakt die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger genannt. Eine namentliche Aufzählung

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