Insolvenzverfahren
In einem Insolvenzverfahren erlangt der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung von seinen Schulden. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung i. S. von § 302 InsO.
Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.
In einem Insolvenzverfahren erlangt der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung von seinen Schulden. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung i. S. von § 302 InsO.
DISKRIMINIERUNG EINER SCHWANGEREN DURCH KÜNDIGUNG TROTZ KENNTNIS DER SCHWANGERSCHAFT.Wird einer schwangeren Arbeitnehmerin, für die der besondere Kündigungsschutz des § 9 MuSchG und aus medizinischen Gründen zudem ein Beschäftigungsverbot besteht, gleichwohl gekündigt, steht der Arbeitnehmerin ein …