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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

BFH: Nachzahlungszinsen verfassungswidrig!

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25.04.2018, Az.: IX B 21/18) im Eilverfahren entschieden, dass erheblich verfassungsmäßige Bedenken gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen i.S. von § 233 a i.V.m. §238 AO bestehen.

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25.04.2018, Az.: IX B 21/18) im Eilverfahren entschieden, dass erheblich verfassungsmäßige Bedenken gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen i.S. von § 233 a i.V.m. §238 AO bestehen.

Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass zumindest für den Zeitraum nach 2015 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Zinssatz von 1/2 Prozent pro Monat bestehen. Hierbei stützt der BFH seine Entscheidung maßgeblich auf Bedenken, dass die 1/2 Prozent-Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz, welcher aus Art. 3 Grundgesetz folgt, verstößt. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.

Aus diesen Verfassungsgrundsatz schließt der BFH nun, dass ein Zinssatz von 1/2 Prozent pro Monat, zumindest in einer Niedrigzinsphase wie diese seit 2015 anhält, nicht mehr zeitgemäß ist und sogar gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Auch eine sachliche Rechtfertigung für einen solchen Verstoß ist nicht erkennbar. Nach der jetzigen Ansicht des BFH dürften damit Nachzahlungszinsen zumindest in Höhe von 1/2 Prozent pro Monat unrechtmäßig sein.

Sollten auch gegen Sie Nachzahlungszinsen festgesetzt wurden sein, sollten Sie prüfen lassen, ob die Einlegung des Einspruch und die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung sinnvoll ist. In diesen Angelegenheiten beraten unsere Fachanwälte für Steuerrecht Sie gerne.

Verfasser: RA Weichler