Darlehensnehmer oder doch nicht???
Häufig kommt es in der Praxis vor, dass in einem Darlehensvertrag mehrere Darlehensnehmer aufgeführt werden, selbst wenn das Darlehen nur einem der beiden Darlehensnehmer finanziell zu Gute kommt. Häufig handelt es sich hierbei um Eheleute oder Lebensgefährten. Spätestens wenn diese Beziehung nicht mehr besteht, stellt sich die Frage, wie mit dem Vertrag zu verfahren ist. Abgrenzung Der Bundesgerichtshof grenzt ab, ob es sich um einen mit Darlehensnehmer oder um einen bloß Mithaftenden handelt. Der Bundesgerichtshof führt in einem Urteil aus November 2000 aus, dass auch ein geringfügiges eigenes Interesse an einer neuen Darlehensgewährung über 47.000 DM nicht zu einem nennenswerten Mitbestimmungsrecht des Ehegatten führt, wenn ca. 9.000 DM zu eigenen Gunsten umgeschuldet werden. Der weit überwiegende Teil diene ausschließlich dem anderen Ehegatten, der somit alleiniger