Widerrufsjoker sticht noch immer, Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2017
Das Landgericht Düsseldorf hatte über einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2010 zu entscheiden. Die darlehensgebende Bank hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ziffer 26 § 193 BGB abbedungen.