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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Bankkunden können Kontoführungsgebühren zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof hat im April 2021 entschieden, dass die Vorgehensweise von Banken zur Erhöhung von Kontoführungsgebühren rechtswidrig ist.

In der Vergangenheit sind Banken regelmäßig so vorgegangen, dass dem Kunden eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren in Aussicht gestellt wurde, wenn dieser nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht. Dieses Vorgehen war regelmäßig durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken gedeckt.

Das Oberlandesgericht Köln sah dieses Vorgehen als legitim an. Eine Zustimmungsfiktion könne durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgen. Banken müssten in diesem Zusammenhang jedoch mit einem Vorlauf von zwei Monaten auf die beabsichtigte Änderung hinweisen und auf die Möglichkeit der fristlosen und kostenfreien Kündigung in transparenter Form hinweisen, so das OLG im Dezember 2019.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof nun höchst aktuell. Das Vorgehen der Banken sei nicht legitim.

Die Zustimmungsfiktion weicht von wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes ab. Schweigen stellt regelmäßig gerade keine Zustimmung dar. Daher sei die Zustimmungsfiktion eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Dies insbesondere deshalb, weil schon nicht berücksichtigt werde, aus welchem Grund ein Verbraucher die zweimonatige Frist hat verstreichen lassen.

Dies könne geschehen aus Desinteresse, Unbeholfenheit oder auch Krankheit. Die Klausel läuft in der Praxis deshalb auf eine einseitige Änderungsbefugnis in Bezug auf den Vertrag hinaus. Dies ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers, so der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen XI ZR 26/20.

Die Folge des Urteils ist, dass Kontoführungsgebühren, die bei Eröffnung des Kontos oder bei dem letztmaligen Wechsel des Kontomodells vereinbart wurden, wirksam sind. Die danach per Zustimmungsfiktion erfolgten Erhöhungen der Gebühren sind unwirksam. Die danach zu viel gezahlten Beträge können nun zurückgefordert werden.

Wenn Sie bei der Rückforderung Ihrer Kontoführungsgebühren Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Verfasser: Hendrik Spielvogel