Klages und Kollegen GbR

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KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Erfolgreiche Vertretung eines Bankkunden vor dem LG Osnabrück bei der Spezialkammer für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir freuen uns, heute von einem Fall aus unserer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berichten zu können, bei dem wir einen Bankkunden erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück vertreten haben. Der Fall dreht sich um unberechtigte Abbuchungen in Höhe von insgesamt 29.638,58 € von Juli 2019 bis März 2020 über die Kreditkarte unseres Mandanten. Der Hintergrund Unser Mandant wurde ab Mitte des Jahres 2019 mit unberechtigten Abbuchungen von seinem Konto konfrontiert, die anfangs unbemerkt blieben. Als er die Transaktionen schließlich bemerkte, handelte er und monierte die unrechtmäßigen Abbuchungen im März 2020. Die Bank reagierte prompt und erstattete einen Teilbetrag in Höhe von 21.403,85 € zurück. Dennoch blieben immer noch 8.234,73 € offen, die unser Mandant zu Recht zurückforderte. Der Rechtsweg Um die weiterhin ausstehende Summe von 8.234,73 €

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net