Klages und Kollegen GbR

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KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Cannabis-Legalisierung und der Straßenverkehr

Viele Menschen wollen es noch nicht zugeben, sie scheuen sich vor einer vermeintlichen Stigmatisierung. Beobachtet man das Mediengeschehen der letzten Monate wird aber nur allzu schnell deutlich, aktueller Hit unter den Zukunftsthemen ist „Cannabis“. Und auch wenn sich für die Bundesregierung zwischenzeitlich erhebliche Rechtsprobleme auf dem Weg zur Freigabe stellen, klar ist, die Legalisierung soll kommen. Noch besteht Uneinigkeit über die Details eines kontrollierten Cannabis-Verkaufs an private Konsument*innen. Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt jedoch verboten. Die noch zu entscheidende Frage ist, bis zu welchen Grenzwerten. Die für den Konsum von Alkohol geltenden Promillegrenzen dürften den meisten Autofahrer*innen bekannt sein. Rechtsfolgen ergeben sich zunächst bei 0,3; 0,5 und 1,1 Promille. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmer*innen des Straßenverkehrs wird einschätzen können, wie viel sie trinken dürfen,

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net