Amtsgericht Kassel urteilt zugunsten eines 88-jährigen Bankkunden
Der Fall Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Kassel vom 7. September 2023 wirft ein Schlaglicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Bankrecht und unterstreicht die Bedeutung einer gerechten Kreditvergabepraxis. In dem besagten Fall hatte ein 88-jähriger Pensionär, dessen monatliche Pension 6.400 € beträgt, bei einer Bank eine Kreditkarte mit einem Limit von 2.500 € beantragt. Diese wurde ihm jedoch verweigert. Dies begründete die Bank mit dem Alter des Kunden. Der Kunde, der früher vorsitzender Richter beim Bundesarbeitsgericht war, wollte dies nicht hinnehmen. Entscheidung des Gerichts Das Gericht sah in dieser Ablehnung einen klaren Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sprach dem Pensionär bzw. ehemaligem Richter das Recht zu. Insbesondere wurde festgestellt, dass das Alter des Antragstellers nicht als alleiniges Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen werden darf. Der