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BFH: Nachzahlungszinsen verfassungswidrig!

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25.04.2018, Az.: IX B 21/18) im Eilverfahren entschieden, dass erheblich verfassungsmäßige Bedenken gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen i.S. von § 233 a i.V.m. §238 AO bestehen.