Klages und Kollegen eGbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

AKTUELLES

Erbrecht – Vorsorge und Testament: Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Die Diagnose einer die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (Bspw. Demenz) oder ein plötzlich eintretendes Ereignis (Bspw. Unfall) bringt neben gesundheitlichen Herausforderungen auch viele rechtliche Fragestellungen mit sich, die nicht ignoriert werden sollten. Viele Betroffene verspüren den Wunsch, ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor sie aufgrund der Krankheit oder ein plötzlich auftretendes, Lebensveränderndes Ereignis ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Dabei kommen Fragen auf Fragen wie: Wer soll die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Wer soll das Erbe antreten? Welche medizinischen Maßnahmen möchte man am Lebensende ergreifen oder ablehnen? Wie kann ich eine rechtssichere Regelung entwerfen, die meinen Wünschen entspricht? Die Beantwortung dieser Fragen und die rechtliche Vorsorge können nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Angehörige und Freunde

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Steuerersparnis durch Bildung einer § 6b Einkommenssteuergesetz (EStG) Rücklage

Was ist die § 6b EStG Rücklage? Die § 6b EStG Rücklage ist eine spezielle steuerliche Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, aus dem Verkauf bestimmter betrieblicher Wirtschaftsgüter (dem sogenannten Aufdecken stiller Reserven) eine steuerliche Rücklage zu bilden. Dabei mindert die Rücklage den steuerpflichtigen Gewinn und kann somit zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Aus diesem Grund ist die § 6b EStG-Rücklage eine durchaus interessante Option für Unternehmen, um die steuerliche Belastung bei der Veräußerung von betrieblichen Wirtschaftsgütern zu reduzieren bzw. hinauszuzögern und somit die Liquidität des Unternehmens zu verbessern. Welche Vorteile bietet die Bildung einer § 6b EStG Rücklage? Die Bildung einer § 6b EStG Rücklage bietet verschiedene steuerliche Vorteile für Unternehmen. Diese bestehen unter anderem in: Gewinnminderung Zum einen erfolgt durch die Bildung einer 6b EStG

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Baurecht: grundsätzlich kein Kostenvorschuss vor Abnahme

Der Kostenvorschuss im Baurecht schützt Bauherren vor finanziellen Risiken bei Baumängeln. Nach § 637 Abs. 3 BGB können die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung bereits im Voraus verlangt werden – in der Regel nach Abnahme des Werkes. Fachanwalt Nils Gerloff unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher und effektiv durchzusetzen.

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