Klages und Kollegen eGbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

AKTUELLES

Urteil zum Darlehensvertrag und Schufa-Eintrag

Der Fall: In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Osnabrück ging es um einen Streit über die Rückzahlung eines Ratenkredits sowie um Schufa-Einträge, die daraus resultierten. Die Klägerin hatte im Oktober 2022 einen Kreditvertrag über ca. 16.000 € abgeschlossen, wobei der unser Mandant bestritt, diesen selbst unterzeichnet zu haben. Zwar wurde ein Darlehen über einen Darlehensvermittler angefragt. Die Auszahlung des Darlehensbetrags erfolgte dennoch nicht an unseren Mandanten. Da keine Rückzahlungen erfolgten, kündigte die Bank das Darlehen außerordentlich und forderte den ausstehenden Betrag ein. Der Beklagte hingegen wehrte sich – er bestritt, den Vertrag abgeschlossen zu haben, und verlangte unter anderem die Löschung des Schufa-Eintrags sowie Schadensersatz in Höhe von 5.000 € wegen angeblicher Datenschutzverstöße. Die Entscheidung Das Gericht wies die Klage der Bank ab: Es

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Weiterhin hohe Anforderungen an die Ablehnung eines Teilzeitantrages durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sollten sich unter Beachtung dieser Rechtsprechung mithin nicht vorschnell von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung „abspeisen“ lassen, die betrieblichen Abläufe erlaubten keine Teilzeittätigkeit.

Arbeitgeber, die Teilzeitanträge von Mitarbeitern ablehnen wollen, sind auf der anderen Seite gut beraten, ihre Ablehnung hinreichend zu begründen und ein ausgereiftes Organisationskonzept darzustellen, welches – möglichst aufgrund fremdbestimmter Faktoren – die Vollzeittätigkeit der Mitarbeiterin erfordert. Hierfür trägt der Arbeitgebers sodann auch die Beweislast.

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Entscheidungen zur Restschuldbefreiung und ihre Folgen

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sind immer wieder Gegenstand unserer Tätigkeit. Für alle Beteiligten hängt von diesen viel ab. Für den Gläubiger ist der Antrag die letzte Chance, doch noch eine erhebliche Befriedigung zu erhalten. Für den Schuldner ist zu befürchten, dass zunächst alle Schulden bestehen bleiben und für mehrere Jahre kein neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Nach einer Versagung gibt es regelmäßig Sperrfristen.

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