Werklohn trotz Insolvenz – Werklohnanspruch im Baurecht bei Bauinsolvenz
Werklohn trotz Bauinsolvenz: Wann Ansprüche trotz Insolvenz und Mängeln bestehen. Praxisleitfaden zu § 103 InsO und Baurecht.
Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.
Werklohn trotz Bauinsolvenz: Wann Ansprüche trotz Insolvenz und Mängeln bestehen. Praxisleitfaden zu § 103 InsO und Baurecht.
Erbschaftsteuer Freibetrag für Ehepartner, Kinder & Immobilien. Tabelle, 10-Jahres-Regel und Schenkungsfreibetrag einfach erklärt.
Wenn das Finanzamt im Insolvenzverfahren eine Forderung nach § 302 Insolvenzordnung (InsO) anmeldet, sorgt das bei Betroffenen oft für große Unsicherheit. Der Hintergrund: Das Finanzamt behauptet in diesen Fällen eine Steuerhinterziehung.
Die Diagnose einer die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (Bspw. Demenz) oder ein plötzlich eintretendes Ereignis (Bspw. Unfall) bringt neben gesundheitlichen Herausforderungen auch viele rechtliche Fragestellungen mit sich, die nicht ignoriert werden sollten. Viele Betroffene verspüren den Wunsch, ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor sie aufgrund der Krankheit oder ein plötzlich auftretendes, Lebensveränderndes Ereignis ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Dabei kommen Fragen auf Fragen wie: Wer soll die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Wer soll das Erbe antreten? Welche medizinischen Maßnahmen möchte man am Lebensende ergreifen oder ablehnen? Wie kann ich eine rechtssichere Regelung entwerfen, die meinen Wünschen entspricht? Die Beantwortung dieser Fragen und die rechtliche Vorsorge können nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Angehörige und Freunde
Kommt es auf der Baustelle zu Bauzeitverzögerungen, stellt sich schnell die Frage nach Ansprüchen des Auftragnehmers. Der BGH hat entschieden: Terminplanänderungen sind keine Anordnungen im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B. Welche Rechte – von Schadensersatz über Fristverlängerung bis Entschädigung – bestehen, hängt davon ab, ob die VOB/B oder das BGB gilt.