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Auf den Mieter/Pächter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen

Auf den Mieter/Pächter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.
Ist die Grundsteuer vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt, findet eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf den Gewinn statt, § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG. Die von einem Vermieter umgelegte Grundsteuer ist Teil des Mietzinses.