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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Wirecard – Musterverfahren startet bald

Bereits am 09.12.2021 hatten wir auf unserer Homepage über eine Entscheidung des OLG München berichtet und auf das zu erwartende Kapitalanleger-Musterverfahren verwiesen ( https://www.klages-kollegen.de… ). Das Verfahren war Anlegern seitens des Gerichts auch empfohlen worden, die einzelne Klagen ausgebracht hatten.

Am 14.03.2022 hat nun das Landgericht München I in der Sache gegen Markus Braun, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und andere (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG zuvor 3 O 5875/20) entschieden, dass die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids vorgelegt wird.

Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun einen Musterkläger auswählen. Das Musterverfahren wird dann im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Nach der Bekanntmachung können alle Anleger ihren Anspruch gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht anmelden und dadurch ihre Rechte verjährungshemmend wahren.

Dies ist eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Schäden aus der Wirecard-Pleite ersetzt zu verlangen. Wir empfehlen unseren Mandanten die Anmeldung der Ansprüche. Die Anleger müssen sich hierbei zum einen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zum anderen ist zu beachten, dass die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab der Bekanntmachung zu erfolgen hat.

Wenn auch Sie Anleger der Wirecard AG waren, sprechen Sie uns gerne an.

Verfasser: Hendrik Spielvogel