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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Wichtige Empfehlung für Kunden der EnergieSun GmbH & Co. KG

Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entwicklung in Bezug auf EnergieSun GmbH & Co. KG aus Osnabrück.

Angebot der Fertigstellung

In einem Parallelverfahren hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter bzw. die Firma selbst an die Kunden gewandt und ein vermeintlich verlockendes Angebot unterbreitet: Die Fertigstellung Ihrer Photovoltaikanlage zum Preis von 10.000,00 EUR. Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass dieses Angebot eine Gefahr darstellt und unter keinen Umständen angenommen werden sollte.

Warum ist dieses Angebot problematisch?

Wenn Sie das Angebot annehmen, gehen Sie kein Vertragsverhältnis mit dem Insolvenzverwalter, sondern mit dem zahlungsunfähigen Unternehmen selbst ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter, auch bekannt als „schwacher“ oder „halbstarker“ Insolvenzverwalter, hat lediglich die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern. Er kann insbesondere keine Masseverbindlichkeiten begründen.

Das bedeutet, dass Sie Gefahr laufen, zusätzlich zu den bereits gezahlten Beträgen weitere 10.000,00 EUR zu tragen, ohne dass die Arbeiten an Ihrer Solarenergieanlage tatsächlich erbracht werden. Der Insolvenzverwalter Georg Schloenbach von der Kanzlei BBL wäre zur Durchführung der weitergehenden Arbeiten nach der Eröffnung des Verfahrens nicht verpflichtet. Die EnergieSun GmbH & Co. KG wiederum würde sich auf die laufende Insolvenz berufen. Im schlimmsten Fall würden Sie also nach wie vor kein Ergebnis erhalten, aber dennoch zur weiteren Zahlung verpflichtet sein, da Sie keinen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Insolvenzverwalter abgeschlossen haben.

Kontakt durch MeinSolardach

Zuletzt wurden unsere Mandanten auch mehrfach von der Firma MeinSolardach kontaktiert. Dies geschah im Namen des Insolvenzverwalters. Der Kollege Georg Schloenbach von der Kanzlei BBL hat dies jedoch nicht bestätigt. Auch insoweit können wir einen Vertragsabschluss nicht empfehlen. Solange die Verbindung zum Insolvenzverwalter nicht bestätigt ist, können wir ohnehin gar keine Kontaktaufnahme zu der Firma MeinSolardach empfehlen.

Was sollten Sie tun?

Sofern sich der Insolvenzverwalter, ein Vertreter von EnergieSun GmbH & Co. KG oder die Firma MeinSolardach bei Ihnen meldet, bitten wir Sie dringend, uns umgehend zu informieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Sie vor weiteren finanziellen Schäden zu bewahren. Unsere Ansprechpartner den Fall sind Fachanwalt für Verkehrsrecht Birk Wachtarczyk (www.klages-kollegen.de/team/birk-wachtarczyk/) und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hendrik Spielvogel (www.klages-kollegen.de/team/hendrik-spielvogel/).