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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Vergleich bei Musterfeststellungsklage

VW AG übernimmt Beratungskosten!

Wie der Presse zu entnehmen war, hat sich die VW AG im Rahmen der sogenannten Musterfeststellungsklage mit der Verbraucherzentrale Bundesverband auf einen entsprechenden Vergleich verständigt, der folgende wesentliche Eckpunkte vorsieht:

1. Wer ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug der Marke Volkswagen, Audi, Seat, oder Skoda mit E189-Motor erworben hat,

2. sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet und nicht wieder abgemeldet hat,

3. beim Erwerb des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Deutschland hatte,

4. das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft hat,

5. die Ansprüche gegen Volkswagen eine der vorgenannten Tochterkonzerne nicht an Dritte abgetreten (z. B. am Prozessfinanzierer MyRights) und

6. noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich bei einem behaupteten Anspruch abgeschlossen hat, so besitzt der Eigentümer des Fahrzeuges die Möglichkeit, einen Vergleich mit dem Volkswagen-Konzern (Volkswagen AG) zu schließen, dass abhängig vom Typ und von Modelljahr des Fahrzeuges eine Abstandszahlung in Höhe von 1.350,00 Euro (minimal) und 6.257,00 Euro (maximal) beansprucht werden kann.

Zur Verifizierung müssen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief); bei Verlust oder Fahrzeugfinanzierung zumindest eine Kopie des Kaufvertrages eingereicht werden. Interessant ist jedoch, dass gegebenenfalls auch Verbraucher erfasst sind, die gegebenenfalls z. Zt. neben der Musterfeststellungsklage noch ein Individualklageverfahren gegenüber der VW AG betreiben, welches noch nicht rechtkräftig abgeschlossen ist. Es muss also geprüft werden, ob die Aufrechterhaltung Ihrer Individualklage aufgrund gegebenenfalls zwischenzeitlicher erheblicher Nutzungskilometer günstiger ist oder aber der Abschluss des Vergleiches im Rahmen der Musterfeststellungsklage. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat hierzu einzuholen!

Jeder, der tatsächlich einen Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage schließt, erhält die anwaltlichen Beratungskosten bis zu einer Höhe von 190,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vollständig durch die VW AG erstattet. Ein entsprechender Passus ist im Vergleich der MFK (=Musterfeststellungsklage) vorgesehen.

Hierbei kann im Einzelfall erheblicher Beratungsbedarf bestehen, insbesondere infolge der nach wie vor offenen Rechtsfragen in den gegebenenfalls laufenden individuellen Klageverfahren (Anrechnung von zwischenzeitlichen Nutzungskilometern bzw. sogenannte Deliktzinsen in Höhe von 4 % des Kaufpreises p. a.).

Die Rechtsprechung bzgl. der vorgenannten Punkte ist noch als absolut uneinheitlich einzusehen; inwieweit der Bundesgerichtshof am 05.05.2020 diese Rechtsfragen zu Gunsten der Verbraucher klären sollte, steht noch vollständig in den Sternen, zumal noch nicht absehbar ist, ob der Bundesgerichtshof bereits unter dem 05.05.2020 ein Urteil fällen wird oder die Entscheidung sich noch bis zum Sommer oder länger hinziehen wird (auch wegen der aktuellen Krise bzgl. Corona-Virus).

Bei Zurverfügungstellung der individuellen Fahrzeugdaten der aktuellen Kilometerlaufleistung kann eine entsprechende persönliche, gerne aber auch telefonische oder Online-Beratung kurzfristig hier über die Kanzlei erfolgen; auch bzgl. der Fragen, ob Schadensersatzklagen gegenüber der VW AG wegen etwaiger Verjährung der Ansprüche jetzt noch Sinn machen oder nicht.

Verfasser: Andreas Viertel