Klages und Kollegen GbR

Klages-und-Kollegen-logo

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Erfolg in der Strafverteidigung

In der Zeit von März 2021 bis Juni 2022 hat der Verfasser einen Mandanten wegen des Vorwurfs eines Verbrechens nach §29a BtMG vertreten.

Das Amtsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 27.05.2022 den Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz, die Anklage vom 14.01.2022 zur Hauptverhandlung zuzulassen und das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – Koblenz zu eröffnen, abgelehnt.

Mit Anklageschrift vom 14.01.2022 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vor, er habe am 05.04.2020 in Koblenz mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben. Er soll spätestens im April 2020 den Entschluss gefasst haben, sich im Raum Koblenz als Betäubungsmittelhändler zu betätigen, um sich durch die wiederholte Veräußerung von Marihuana eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen und so zumindest auch die Kosten seines Lebensbedarfs zu decken. Er habe Kontakte zu einem Dealer geknüpft, der in der Lage war, ihn jederzeit mit Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität in größeren Mengen zu beliefern. In Umsetzung seiner Absicht habe er sich unmittelbar vor dem 05.04.2020 einen Handelsbestand von zumindest 500 Gramm Marihuana jedenfalls durchschnittlicher Qualität zugelegt und diesem am Abend des 05.04.2020 nach vorausgegangenen ernsthaften und verbindlichen Verkaufsgesprächen über WhatsApp zum Preis von mindestens 1.500,00 EUR veräußert. Zudem habe er noch Schulden in Höhe von 1.700,00 EUR aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft beglichen.

Die diesseits erarbeitete Verteidigungsstrategie war vollumfänglich erfolgreich. Das Amtsgericht Koblenz hat die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Die vorliegenden Beweise vermochten einen hinreichenden Tatverdacht, also eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit, nicht zu begründen. Damit bleibt der Mandant auch verschont, eine mündliche Verhandlung vor dem Schöffengericht wahrnehmen zu müssen. Die Staatskasse erstattet sogar einen teil der angefallenen Kosten.

Sollten auch gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Strafvorwurfes eingeleitet worden sein, sprechen Sie den Verfasser gerne an.

Verfasser: Birk Wachtarczyk