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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Erbrecht – Vorsorge und Testament: Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Die Diagnose einer die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung (Bspw. Demenz) oder ein plötzlich eintretendes Ereignis (Bspw. Unfall) bringt neben gesundheitlichen Herausforderungen auch viele rechtliche Fragestellungen mit sich, die nicht ignoriert werden sollten.

Viele Betroffene verspüren den Wunsch, ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor sie aufgrund der Krankheit oder ein plötzlich auftretendes, Lebensveränderndes Ereignis ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren.

Dabei kommen Fragen auf Fragen wie:

  • Wer soll die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?
  • Wer soll das Erbe antreten?
  • Welche medizinischen Maßnahmen möchte man am Lebensende ergreifen oder ablehnen?
  • Wie kann ich eine rechtssichere Regelung entwerfen, die meinen Wünschen entspricht?
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Die Beantwortung dieser Fragen und die rechtliche Vorsorge können nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Angehörige und Freunde von großer Bedeutung sein. Ein umfassendes Verständnis über Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamente sowie eine ausreichende Vorsorge sind daher essenziell.

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema sowie die rechtliche Problematik und entsprechende Lösungen darstellen.

Die Vorsorgevollmacht: Eigenverantwortung frühzeitig wahrnehmen

Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument, um frühzeitig festzulegen, wer in finanziellen, medizinischen oder persönlichen Belangen für einen entscheidet, sobald man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Entscheidung sollte jedoch keineswegs aufgeschoben werden, denn nur solange Betroffene geschäftsfähig sind, können sie eine solche Vollmacht rechtswirksam aufsetzen. Wer diesen Moment verpasst, muss auf eine Betreuungsverfügung oder gerichtliche Betreuung zurückgreifen. Diese gehen oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand einher und verhindern schnelle Entscheidungen im Sinne des Betroffenen und dessen Angehörigen.

In der Vollmacht sollten daher die Aufgaben und Befugnisse der bevollmächtigten Person so präzise wie möglich beschrieben werden. Dazu gehören vor allem die Vertretung in Finanzangelegenheiten, Entscheidungen über Pflege und Betreuung sowie medizinische Maßnahmen. Werden bestimmte Aspekte nicht geregelt, könnte dies in einem späteren gerichtlichen Betreuungsverfahren geklärt werden müssen. Dies gilt es zu verhindern.

Während für Geschäfte des täglichen Lebens eine einfache Vollmacht genügt, ist für  umfassendere Entscheidungen wie Kreditgeschäfte oder den Verkauf von Immobilien eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich. Banken verlangen zudem zusätzlich oft eine spezifische Bankvollmacht. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Bank in Kontakt zu treten und die notwendigen Formulare auszufüllen.

Betreuungsverfügung: Absicherung, wenn die Vollmacht fehlt

Sollte keine Vorsorgevollmacht erteilt worden sein oder fällt die bevollmächtigte Person aus, kommt die Betreuungsverfügung zum Tragen. Mit ihr kann festgelegt werden, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung diese übernehmen soll. Ein Betreuungsgericht prüft dann, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist.

Anders als bei der Vorsorgevollmacht, bei der die bevollmächtigte Person sofort tätig werden kann, ist bei der Betreuungsverfügung ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Dennoch kann dieses Dokument wertvolle Hinweise geben, wie persönliche Wünsche und Gewohnheiten auch in schwierigen Zeiten gewahrt bleiben – beispielsweise durch die Nennung eines bevorzugten Pflegeheims oder spezifischer Vorstellungen zur Betreuung.

Die Patientenverfügung: Medizinische Entscheidungen vorausschauend festlegen

Mit einer Patientenverfügung können Sie ihre Vorstellungen über medizinische Behandlungen im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall festhalten. Dies gilt besonders für Personen mit schweren Erkrankungen, deren Einwilligungsfähigkeit mit fortschreitender Krankheit verloren gehen kann. In der Verfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt – etwa künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder die Gabe von Schmerzmitteln.

Eine wirksame Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Es ist ratsam, sich dabei ärztlich und juristisch beraten zu lassen, um die Tragweite der Entscheidungen besser zu verstehen. Denn unklare oder pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind rechtlich oft nicht ausreichend. Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand ändert.

Testament: Die letztwillige Verfügung

Das Testament ist das zentrale Dokument, um den eigenen Nachlass nach den individuellen Vorstellungen zu regeln. Es ist jedoch nur dann rechtswirksam, wenn der Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig war – also die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen erfassen konnte. Gerade bei einer Demenzdiagnose sollte frühzeitig ein Testament erstellt werden, um den eigenen Willen klar und unmissverständlich zu formulieren.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine notarielle Beurkundung. Ein notariell beurkundetes Testament bietet den Vorteil, dass es rechtlich einwandfrei formuliert und hinterlegt wird. Dies schützt es vor Anfechtungen und Missverständnissen, etwa durch Erbberechtigte, die die Testierfähigkeit anzweifeln. Auch kann das Testament so nicht abhandenkommen.

Fazit: Rechtzeitige Vorsorge schafft Klarheit

Die rechtliche Vorsorge für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines plötzlich auftretenden Ereignisses stellt für viele Betroffene und Angehörige eine große Herausforderung dar, die aber unbedingt ernst genommen werden sollte. Vollmachten, Patientenverfügungen und Testamente bieten die Möglichkeit, die eigenen Wünsche klar und verbindlich zu formulieren. Doch es ist entscheidend, rechtzeitig tätig zu werden und die notwendigen Dokumente so zu gestalten, dass sie rechtssicher und detailliert sind.

Betroffene sollten sich dabei nicht scheuen, frühzeitig juristischen Rat einzuholen und mit ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen über ihre Wünsche zu sprechen. Nur so lassen sich unangenehme Überraschungen und gerichtliche Auseinandersetzungen im Ernstfall vermeiden. Ein strukturierter und durchdachter Plan bietet Sicherheit und sorgt dafür, dass der eigene Wille auch in schwierigen Zeiten respektiert wird.

Darüber hinaus bestehen selbstverständlich auch Möglichkeiten zur Regelung, wer, wann und wie viel des zu vererbenden Vermögens erhalten soll. Insoweit sei beispielsweise auf ein zwischen Eheleuten zu vereinbarendes Berliner Testament, einen Erbvertrag, etc. verwiesen.

Sollten Sie eine Beratung zur Vorsorge Ihrer Angelegenheiten benötigen oder eine entsprechende Regelung entwerfen wollen. Sprechen Sie uns gerne an. Unser Rechtsanwalt Herr Schreiber steht Ihnen in erbrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.