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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Dieselskandal: Handeln mit individueller Klage oder Musterfeststellungsklage?

Wie viele Verbraucher bereits wissen, werden die Hersteller innerhalb des VW-Konzernes in immer mehr Urteilen zum Schadenersatz gegen Rückgabe des Fahrzeuges verurteilt, nur die zwischnezeitlich erfolgte Nutzung muss sich der Verbraucher innerhalb bestimmter Grenzen anrechnen lassen.

Am 31.12.2018 läuft die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Ansprüche jedoch ab , eine Geltendmachung von Rechten ist dann insoweit nicht mehr möglich, da der VW Konzern sich auf die Einrede der Verjährung berufen wird! HANDELN muss also zwingend erfolgen, wenn man nicht am Ende auf einem im Einzelfall erheblichen Schaden sitzen bleiben will, zumal viele Verbraucher bereits über technsiche Folgeschäden (Motorenschäden und Versottung)an ihren PKW durch Aufspielen des Softwareupdatesklagen und diese auch hier bekannt sind.

Die Kanzlei Klages und Kollegen hat bereits mit Erfolg obsiegende Urteile gg. den VW Konzern im Rahmen des Dieselskandals erstritten. Die aktuell in aller Munde befindliche Musterfeststellungsklage ab dem 1.11.2018 hat nach unserer Meinung deutlich mehr Nachteile als Vorteile. Zwar ist die Teilnahme kostenlos für den Verbraucher und er muss sich nur in bestimmtes Register eintragen, allerdings wiegen die Nachteile umso schwerer, weswegen wir insbesondere rechtsschutzversicherten Verbrauchern dringend raten, ihre berechtigten Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko bei Übernahme der Prozesskosten durch eine Rechtsschutzversicherung geltend zu machen.

Die aus unser Sicht bestehenden wesentlichen Nachteile der Musterfeststellungsklage möchten wir wie folgt aufzeigen:

• Kein Vergleich: Bei der Musterfeststellungsklage ist es äußerst unwahrscheinlich, dass VW schnell einen prozessbeendenden Vergleich einlassen wird. Stattdessen wird der Konzern das Verfahren vermutlich deutlich in die Länge ziehen. Wenn überhaupt , so erhält der Klageteilnehmer an der Musterfeststellungsklage erst in einigen Jahren bares Geld zurück Keine Individualität: Der einzelne Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage muss das Urteil am Ende gegen sich gelten lassen. Dabei kann das Urteil wegen der Vielzahl der Teilnehmer nicht auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles eingehen.

•Bei einer individuellen Klage hingegen wird mehr Rücksicht auf den konkreten Fall genommen. Selbst wenn die Musterfeststellungsklage am Ende erfolgreich ist, so muss jeder Teilnehmer noch individuell klagen, da kein individuell durchsetzbarer Anspruch besteht, sondern nur die Haftung an sich festgestellt wird, ohne den Geldanspruch des Verbrauchers individuell festzusetzen. Wenn sich der VW -Konzern sperrt und eine Schadenrsatzleistung trotz erfolgreicher Musterfeststellungsklage ablehnt, dann muss der Verbraucher im schlimmsten Fall ein erneutes langwieriges Klagverfahren anstrengen. Dies ist sehr wahrscheinlich,da der Schaden in jedem Fall aufgrund der unterschiedlichen erfolgten Nutzung unterschiedlich zu bemessen sein wird.

• Nutzungsersatz: Wer seinen Diesel während der Klage weiterfährt, ist nicht nur von Fahrverboten und Rückruf-Aktionen betroffen. Aufgrund der Nutzungsentschädigung , die sich in jedem Fall anspruchsmindernd auswirkt – je nachdem wieviel Kilometer mit dem Fahrzeug seit der Anschaffung zurückgelegt wurden ,wird am Ende bei Anschluss an die Musterfestellungsklage auch kaum noch ein finanzieller Vorteil für den Verbraucher übrig bleiben und der Schadednersatzanspruch durch eine aller Wahrscheinlichkeit durch den Zeitabalauf zurückgelegte hohe km-Zahl in sich zusammenschrumpfen Bei einer individuellen Klage kann der Verbraucher in der Regel schnell zumindest einen Vergleich oder obsiegendes Urteil erreichen und mit dem Geld ein anderes Fahrzeug finanzieren.

•Musterfeststellungsklage nur für Fahrzeuge mit EA 189-Motoren (EURO 5-Norm): Viele Fahrer von Diesel-Autos können sich der Musterfeststellungsklage nicht anschließen, weil ihr Motor nicht offiziell vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Auch solche Verbraucher haben vielleicht trotzdem Ansprüche. Beispielsweise der Widerruf des Autokredits bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei darlehensfinanzierten PKW-Kaufverträgen kann eine Möglichkeit sein, den Diesel- PKW mit finanziellem Vorteil zurückzugeben. Nur für Verbraucher: An der Musterfeststellungsklage können sich nur Verbraucher beteiligen. Als gewerblicher Käufer, der ein betroffenes Auto besitzt, müssen Sie individuell klagen Ergreifen Sie Ihre Chance, so lange es noch möglich ist! Wir beraten Sie IMMER individuell und kompetent. Die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir selbstverständlich vor einer Klagerhebung ein.

Verfasser: Jan Erik Twehues