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NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Darlehensnehmer oder doch nicht???

Häufig kommt es in der Praxis vor, dass in einem Darlehensvertrag mehrere Darlehensnehmer aufgeführt werden, selbst wenn das Darlehen nur einem der beiden Darlehensnehmer finanziell zu Gute kommt. Häufig handelt es sich hierbei um Eheleute oder Lebensgefährten. Spätestens wenn diese Beziehung nicht mehr besteht, stellt sich die Frage, wie mit dem Vertrag zu verfahren ist.

Abgrenzung

Der Bundesgerichtshof grenzt ab, ob es sich um einen mit Darlehensnehmer oder um einen bloß Mithaftenden handelt. Der Bundesgerichtshof führt in einem Urteil aus November 2000 aus, dass auch ein geringfügiges eigenes Interesse an einer neuen Darlehensgewährung über 47.000 DM nicht zu einem nennenswerten Mitbestimmungsrecht des Ehegatten führt, wenn ca. 9.000 DM zu eigenen Gunsten umgeschuldet werden. Der weit überwiegende Teil diene ausschließlich dem anderen Ehegatten, der somit alleiniger Darlehensnehmer ist.

Rechtliche Möglichkeiten

Zum einen kann ein Schuldbeitritt dann angegriffen werden, wenn der Mithaftende aus seinem pfändbaren Einkommen nicht einmal die Zinsen aus dem Darlehensbetrag aufbringen kann. Eine Bank muss insoweit die aktuellen und zu erwartenden finanziellen Möglichkeiten des Mithaftenden prüfen. Wenn der Mithaftende die Belastung aus seinem pfändbaren Einkommen nicht tragen kann, führt dies zu einer Unwirksamkeit des Vertrages/der Mithaftung.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2020, Az. IX ZR 248/99

Zum anderen kann ein Schuldbeitritt mit der Argumentation angegriffen werden, dass ein Widerruf möglich ist. Der Widerrufsjoker führt ebenfalls dazu, dass eine vertragliche Verpflichtung des Mithaftenden nicht mehr gegeben ist.  Der Widerrufsjoker hat seinerzeit schon zahlreichen Darlehensnehmern zu enormen finanziellen Vorteilen verholfen.

Relativ aktuell hat das Landgericht Saarbrücken unter Verweis auf die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (Stichwort Kaskadenverweisung) einen Widerruf des Mithaftenden bestätigt. Der Großelternteil, der dort für seinen Enkel unterschrieben hatte, musste der Bank so keine ca. 27.000 € zahlen. Das Landgericht lehnte eine Haftung des Familienmitglieds aufgrund des erfolgten Widerrufes ab.

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28.01.2022, Az. 1 O 243/21

Wenn auch Sie Fragen zu Ihrem Darlehen haben, sprechen Sie uns gerne an!