Klages und Kollegen eGbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

AKTUELLES

Erfolgreiche Vertretung vor dem LG Oldenburg – Klage auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fahrzeuges während probeweiser Überlassung abgewiesen

Die Klägerin, eine Betreiberin von Kfz-Meisterbetrieben und Handel mit Gebrauchtwagen, verlangte von unserer Mandantin Schadensersatz wegen der Beschädigung eines während einer zur Probe überlassenen Fahrzeugs. Zusammenfassend konnte die Klägerin keinen Schadensersatzanspruch begründen, da weder eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mandantin noch eine Kausalität zwischen ihrem Verhalten und den entstandenen Schäden festgestellt werden konnte. Die Klage wurde daher abgewiesen.

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Erfolgreiche Vertretung eines Bankkunden vor dem LG Osnabrück bei der Spezialkammer für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir freuen uns, heute von einem Fall aus unserer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berichten zu können, bei dem wir einen Bankkunden erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück vertreten haben. Der Fall dreht sich um unberechtigte Abbuchungen in Höhe von insgesamt 29.638,58 € von Juli 2019 bis März 2020 über die Kreditkarte unseres Mandanten. Der Hintergrund Unser Mandant wurde ab Mitte des Jahres 2019 mit unberechtigten Abbuchungen von seinem Konto konfrontiert, die anfangs unbemerkt blieben. Als er die Transaktionen schließlich bemerkte, handelte er und monierte die unrechtmäßigen Abbuchungen im März 2020. Die Bank reagierte prompt und erstattete einen Teilbetrag in Höhe von 21.403,85 € zurück. Dennoch blieben immer noch 8.234,73 € offen, die unser Mandant zu Recht zurückforderte. Der Rechtsweg Um die weiterhin ausstehende Summe von 8.234,73 €

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Cannabis-Legalisierung und der Straßenverkehr

Viele Menschen wollen es noch nicht zugeben, sie scheuen sich vor einer vermeintlichen Stigmatisierung. Beobachtet man das Mediengeschehen der letzten Monate wird aber nur allzu schnell deutlich, aktueller Hit unter den Zukunftsthemen ist „Cannabis“. Und auch wenn sich für die Bundesregierung zwischenzeitlich erhebliche Rechtsprobleme auf dem Weg zur Freigabe stellen, klar ist, die Legalisierung soll kommen. Noch besteht Uneinigkeit über die Details eines kontrollierten Cannabis-Verkaufs an private Konsument*innen. Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt jedoch verboten. Die noch zu entscheidende Frage ist, bis zu welchen Grenzwerten. Die für den Konsum von Alkohol geltenden Promillegrenzen dürften den meisten Autofahrer*innen bekannt sein. Rechtsfolgen ergeben sich zunächst bei 0,3; 0,5 und 1,1 Promille. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmer*innen des Straßenverkehrs wird einschätzen können, wie viel sie trinken dürfen,

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