Wie hoch ist der Erbschaftsteuer Freibetrag für Ehepartner und Kinder? Welche Freibeträge gelten? Und wie kann man durch die 10-Jahres-Regel Erbschaftsteuer vermeiden?
Wer Vermögen vererbt oder verschenkt, sollte die gesetzlichen Freibeträge genau kennen. Denn der richtige Einsatz von Erbschaftsteuer Freibeträgen und Schenkungsfreibeträgen entscheidet häufig darüber, ob eine Vermögensübertragung steuerfrei bleibt oder eine erhebliche Steuerbelastung entsteht.
Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist jeder Erwerb von Todes wegen grundsätzlich steuerpflichtig. Dazu gehören Erbschaften, Vermächtnisse, Pflichtteilszahlungen und Schenkungen auf den Todesfall. Steuerpflichtig ist jedoch nur der Betrag, der den jeweiligen persönlichen Erbschaftsteuer Freibetrag übersteigt. Es handelt sich um echte Freibeträge – nicht um Freigrenzen. Nur der übersteigende Teil wird besteuert.
Erbschaftsteuer und Freibetrag – wer bekommt wie viel?
Die Höhe des Erbschaftsteuer Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Die folgende Tabelle zur Erbschaftsteuer gibt einen Überblick:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten einen Freibetrag in Bezug auf die Erbschaftsteuer in Höhe von 500.000 Euro. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro – und zwar gegenüber jedem Elternteil. Enkel können grundsätzlich 200.000 Euro steuerfrei erben. Ist der Elternteil des Enkels bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro.
Eltern und Großeltern haben bei einer Erbschaft einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für Geschwister, Neffen, Nichten, nicht verheiratete Lebensgefährten und sonstige Personen beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer 20.000 Euro.
Gerade beim Thema Erbschaftsteuer der Geschwister oder Erbschaftsteuer eines Lebensgefährten zeigt sich, dass ohne Gestaltung schnell eine hohe Steuerbelastung entstehen kann.
Erbschaftsteuer Ehepartner und Familienheim
Beim Thema Erbschaftsteuer und Ehepartner ist neben dem Freibetrag von 500.000 Euro vor allem das sogenannte Familienheim relevant. Wird die selbstgenutzte Immobilie auf den Ehegatten vererbt und weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann die Erbschaftsteuer für die Immobilie vollständig entfallen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass der überlebende Ehegatte die Immobilie grundsätzlich zehn Jahre lang selbst nutzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen. Für Kinder ist eine Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer für eine solche Immobilie ebenfalls möglich, allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Gerade bei Immobilienvermögen sollte daher frühzeitig geprüft werden, wie sich Erbschaftsteuer vermeiden oder zumindest reduzieren lässt.
Erbschaftsteuer Kinder und Versorgungsfreibetrag
Bei der Erbschaftsteuer für Kinder gilt der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Zusätzlich kann ein altersabhängiger Versorgungsfreibetrag gewährt werden, der bis zum 27. Lebensjahr gestaffelt zur Verfügung steht. Ehegatten erhalten daneben einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.
Schenkungsfreibetrag und 10-Jahres-Regel
Der Schenkungsfreibetrag entspricht in der Höhe dem jeweiligen Freibetrag der Erbschaftsteuer. Auch bei der Schenkungssteuer gelten also 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für Geschwister oder Lebensgefährten.
Entscheidend ist jedoch die sogenannte Erbschaftsteuer 10 Jahre Regel gemäß § 14 ErbStG. Mehrere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren vom selben Schenker werden zusammengerechnet. Gleichzeitig eröffnet die Regel erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten: Nach Ablauf von zehn Jahren stehen die Schenkungsfreibeträge erneut in voller Höhe zur Verfügung. Durch eine langfristige Planung mit gestaffelten Schenkungen kann somit ein erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen werden. Gerade bei größeren Immobilienvermögen oder Unternehmensnachfolgen ist die 10-Jahres-Strategie ein zentrales Instrument zur Reduzierung der Erbschaftsteuer.
Freibeträge für Hausrat, Schmuck und Kunst
Neben den persönlichen Freibeträgen existieren zusätzliche Steuerbefreiungen für Hausrat. Ehegatten und Kinder können Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände gilt ein Freibetrag von 12.000 Euro. Für sonstige Erwerber beträgt der Freibetrag insgesamt 12.000 Euro.
Erbschaftsteuer Betriebsvermögen und Unternehmensnachfolge
Bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen gibt es keine klassischen Freibeträge, sondern Verschonungsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei bleiben (Regelverschonung). Unter strengeren Bedingungen ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich (Optionsverschonung).
Steueroptimierte Nachlassplanung – rechtzeitig handeln
Die richtige Nutzung von Erbschaftsteuer Freibeträgen und Schenkungsfreibeträgen ist einer der wichtigsten Bausteine einer steueroptimierten Nachfolgeplanung. Ohne Planung kann es – insbesondere bei Immobilien, Betriebsvermögen oder größeren Geldvermögen – schnell zu einer hohen Steuerbelastung kommen.
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FAQ – Häufige Fragen zum Erbschaftsteuer und Freibetrag
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer Freibetrag für Kinder?
400.000 Euro je Elternteil.
Wie oft kann man den Schenkungsfreibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Ist eine Immobilie automatisch erbschaftsteuerfrei?
Nein. Steuerfreiheit besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen für das Familienheim.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer Freibetrag für Geschwister?
20.000 Euro.
Kann man Erbschaftsteuer vermeiden?
Durch frühzeitige Nachfolgeplanung, Nutzung der 10-Jahres-Regel und gezielte Gestaltung von Immobilien- oder Unternehmensübertragungen lässt sich die Steuerbelastung häufig deutlich reduzieren.
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