Klages und Kollegen GbR

Klages-und-Kollegen-logo

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Cannabis-Legalisierung und der Straßenverkehr

Viele Menschen wollen es noch nicht zugeben, sie scheuen sich vor einer vermeintlichen Stigmatisierung. Beobachtet man das Mediengeschehen der letzten Monate wird aber nur allzu schnell deutlich, aktueller Hit unter den Zukunftsthemen ist „Cannabis“. Und auch wenn sich für die Bundesregierung zwischenzeitlich erhebliche Rechtsprobleme auf dem Weg zur Freigabe stellen, klar ist, die Legalisierung soll kommen.

Noch besteht Uneinigkeit über die Details eines kontrollierten Cannabis-Verkaufs an private Konsument*innen. Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt jedoch verboten.

Die noch zu entscheidende Frage ist, bis zu welchen Grenzwerten.

Die für den Konsum von Alkohol geltenden Promillegrenzen dürften den meisten Autofahrer*innen bekannt sein. Rechtsfolgen ergeben sich zunächst bei 0,3; 0,5 und 1,1 Promille. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmer*innen des Straßenverkehrs wird einschätzen können, wie viel sie trinken dürfen, um noch fahrtüchtig zu sein.

Wie verhält es sich beim Cannabis?

Ordnungswidrig handelt momentan schon, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei die berauschende Substanz – hier also THC – im Blut nachgewiesen wird. Die Grenze zur Fahruntauglichkeit liegt bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Interessant ist die Entstehungsgeschichte dieses Grenzwertes. Denn die Zahl von einem Nanogramm wurde auf den alten Messgeräten als unterster Wert angezeigt, ab dem man THC überhaupt feststellen konnte. Seinerzeit wurde sich schlicht darauf geeinigt, dass sobald etwas gemessen werden könne, die betreffende Person nicht mehr fahrtauglich sei. Damit gilt bei Cannabis faktisch eine Null-Toleranz-Grenze. Der bislang geltende Grenzwert von 1,0ng/ml ist derart niedrig gewählt, dass dieser oft noch Tage nach dem eigentlichen Konsum überschritten wird.  Zu diesem Zeitpunkt liegt allerdings längst keine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit mehr vor.

Wer ein geringes Maß an THC konsumiert hat, ist in der Regel nach vier bis fünf Stunden wieder medizinisch fahrtüchtig. Um eine andernfalls verbleibende Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr abzuschaffen, wird man den Grenzwert bundesweit anheben müssen.

Dazu sind neue Werte von drei bis zehn Nanogramm pro Milliliter im Gespräch. Was letztlich genau entschieden wird und auch wie der Konsument privat seine Fahrtüchtigkeit überprüft, bleibt abzuwarten.