Forderung des Finanzamts nach § 302 InsO – Was bedeutet das für Ihre Restschuldbefreiung?
Wenn das Finanzamt im Insolvenzverfahren eine Forderung nach § 302 Insolvenzordnung (InsO) anmeldet, sorgt das bei Betroffenen oft für große Unsicherheit. Der Hintergrund: Das Finanzamt behauptet in diesen Fällen eine Steuerhinterziehung.