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OLG München empfiehlt im Fall Wirecard Kapitalanleger-Musterverfahren

OLG München entscheidet im Fall Wirecard zu Gunsten der Anleger und verlangt ein Sachverständigengutachten.
Am 09.12.2021 hat das OLG München zur Haftung der Wirtschaftsprüfer der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (EY) im Fall Wirecard entschieden, dass die klageabweisenden Urteile des Landgerichts München I unzutreffend waren.