Klages und Kollegen GbR

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KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Amtsgericht Kassel urteilt zugunsten eines 88-jährigen Bankkunden

Der Fall Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Kassel vom 7. September 2023 wirft ein Schlaglicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Bankrecht und unterstreicht die Bedeutung einer gerechten Kreditvergabepraxis. In dem besagten Fall hatte ein 88-jähriger Pensionär, dessen monatliche Pension 6.400 € beträgt, bei einer Bank eine Kreditkarte mit einem Limit von 2.500 € beantragt. Diese wurde ihm jedoch verweigert. Dies begründete die Bank mit dem Alter des Kunden. Der Kunde, der früher vorsitzender Richter beim Bundesarbeitsgericht war, wollte dies nicht hinnehmen. Entscheidung des Gerichts Das Gericht sah in dieser Ablehnung einen klaren Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sprach dem Pensionär bzw. ehemaligem Richter das Recht zu. Insbesondere wurde festgestellt, dass das Alter des Antragstellers nicht als alleiniges Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen werden darf. Der

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net